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StartseiteBusinessManrolandErmittlungen gegen Manager dauern noch Monate

Manroland

21.03.2012 12:16

Ermittlungen gegen Manager dauern noch Monate

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen mehrere Manager des im Januar zerschlagenen Druckmaschinenbauers Manroland wegen des Vorwurfs der Untreue und Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die Ermittlungen werden wohl erst Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Erstmals werden nun einige Details zu jenen Ermittlungen bekannt, die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt unter dem Aktenzeichen 7720 Js 241946/10 gegen mehrere Manager des Ende Januar zerschlagenen Maschinenbauers Manroland geführt werden. 

"Das Verfahren richtet sich derzeit gegen 37 Personen, die vorwiegend im Vertrieb und in der kaufmännischen Abteilung der Fa. Manroland tätig waren. Bei einigen dieser Personen wurden vorläufige Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im hohen sechstelligen Bereich durchgeführt", so Doris Möller-Scheu, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, gegenüber 4c.

Manroland hatte im Jahr 2010 selbst die Behörden eingeschaltet und umfassend kooperiert, als bei einer Betriebsprüfung mutmaßlich Provisionszahlungen ohne entsprechende Gegenleistungen gefunden worden waren. Besonders solche Zahlungen im Umfeld der Schweizer Tochtergesellschaft Votra S.A. erregten die Aufmerksamkeit der Betriebsprüfer und Ermittler.

Ein baldiges Ende der Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft Frankfurt indes nicht in Sicht: "Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen", so Möller-Scheu gegenüber 4c. Die Sprecherin begründet das mit der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen gegen Personen, "die eventuell Bestechungsgelder entgegengenommen haben".

Parallel zu den Ermittlungen wegen des Verdachts der Korruption, die von der Staatsnwanwaltschaft Frankfurt geführt werden, ist unter dem Aktenzeichen 711 Js 55017/10 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung anhängig.

Für alle Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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