Business Design Tools Druck Digital PLUS
StartseiteDigitalVerfahrenWas die EU Google vorwirft

Verfahren

16.04.2015 21:44

Was die EU Google vorwirft

Die EU-Kommission hat eine formelle Beschwerde gegen den US-Suchmaschinengiganten Google erhoben. In dem Fall geht es um die Anzeige von Suchergebnissen - und damit um das alltägliche Internetsurfen von Millionen Verbrauchern auch in Europa. Die Vorhaltungen Brüssels im Detail.

Was wirft die EU-Kommission Google vor?

Google zeige die Treffer bei Suchen nach Waren sozusagen nicht neutral an, meint die EU-Kommission. Stattdessen werde der eigene Spezialsuchdienst Google Shopping bevorzugt. Dessen Treffer würden nämlich höher und prominenter angezeigt. Tatsächlich ist es so: Sucht jemand zum Beispiel auf der normalen Google-Seite nach einem Grill, so kann es sein, dass die Angebote von Google Shopping ganz oben und mit Fotos erscheinen. Der Grill-Preisvergleich von Konkurrent Idealo kann aber etwa viel weiter unten und ohne Fotos erscheinen.

Was können Google-Manipulationen für die Verbraucher bedeuten?

Fast jeder Internetnutzer googelt hin und wieder. Bei Suchen nach Waren wird er aber nach vorläufigem EU-Urteil vor allem auf dieGoogle-Shopping-Angebote treffen. Der Verbraucher würde also von anderen, für ihn vielleicht besseren Angeboten abgelenkt und letztlich irregeführt.

Welchen Schaden könnte Googles Verhalten noch anrichten?

Neben den Verbrauchern wären natürlich auch die Konkurrenten die Leidtragenden. Darüber hinaus befürchtet die EU einen Schaden für die gesamte Branche: Weil sich nicht immer das Beste durchsetzen würde, könnten Innovationen gebremst werden.Der Grünen-Politiker Michel Reimon sieht noch eine ganz andere Gefahr: "Wenn andere Anbieter durch Google daran gehindert werden, zu wachsen und Informationen zu verbreiten, schrumpft die Vielfalt der Informationen im Netz", erklärte der Europaabgeordnete. "Das ist nicht nur ein Kampf um mehr Wettbewerb, sondern um die Meinungsfreiheit."

Darf Google nicht machen, was es will - was ist der rechtliche Grund der Beschwerde?

Der rechtliche Hebel für die Beschwerde ist das EU-Wettbewerbsrecht. Google hat nach Auffassung von Kommissarin Margrethe Vestager mit rund 90 Prozent Marktanteil in Europa quasi ein Monopol. Google darf seine Marktmacht aber nicht missbrauchen - das steht in Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.Was sagt Google?In einer ersten Reaktion tat das Unternehmen die Vorwürfe ab. Behauptungen über Schäden für Verbraucher und Konkurrenten "haben sich als weit neben der Spur erwiesen", teilte der Konzern mit und spielte insbesondere seine Marktmacht herunter: "Während Google die meistbenutzte Suchmaschine sein mag, können die Leute Informationen auf zahlreiche verschiedene Weisen finden und darauf zugreifen."

Was bedeutet die jetzige Beschwerde?

Eine wichtige Zwischenetappe, aber keine Entscheidung. Die EU-Kommission untersucht den Fall schon seit über vier Jahren. Immer wieder hat sich die EU-Kommission dabei mit Google sowie anderen Unternehmen ausgetauscht. In den kommenden zehn Wochen kann sich Google erneut äußern. Vestager will eine klare Linie des Unternehmens, dass es die Konkurrenz von Google Shopping nicht (länger) benachteiligt.Was passiert, wenn es hart auf hart kommt?Trotz der Beschwerde ist weiterhin eine einvernehmliche Lösung möglich. Kommt die nicht zustande, kann die EU letztlich eine Geldstrafe verhängen, und zwar bis zum Zehntel des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens. Bei Google wäre das eine Milliardensumme. Allerdings hat auch die Kommission nicht notwendig das letzte Wort. Ist das Unternehmen nicht überzeugt, so kann es die Entscheidung vor dem Luxemburger EU-Gericht anfechten.

Welche Probleme gibt es sonst mit Google?

Die Beschwerde betrifft nur Google Shopping. Wegen ähnlicher Vorwürfe zu anderen Google-Spezialsuchdiensten etwa für Flugreisen und Hotels ermittelt die EU weiter, ebenso wegen noch weiterer Punkte. Darüber hinaus hat die EU am Mittwoch auch eine völlig neue förmliche Untersuchung wegen des Google-Betriebssystems Android für mobile Geräte eingeleitet.

(APA/AFP)

leaderboard,skyscraper,rectangle_cad_300_250,banner_468,rectangle_300_250,rectangle_300_100