EU-Urteil

04.10.2017 14:21

Millionenstrafe gegen Amazon

Der amerikanische Onlinehändler muss nach einem Urteil der EU-Kommission in Europa Steuern in Millionenhöhe nachzahlen.

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Die Millionenstrafe wird der Us-Onlinehändler wohl nicht per Drohnenlieferung begleichen. © Amazon

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Die EU-Kommission macht in ihrem Kampf gegen Steuerdeals von Tech-Konzernen in Europa ernst. Ein entsprechendes Abkommen zwischen Amazon und Luxemburg stuft sie als illegal ein. Auch im Fall von Apple in Irland macht sie Druck.

Amazon habe in Luxemburg unlautere Steuererleichterungen von rund 250 Mio. Euro erhalten, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel mit. Das Land müsse die als rechtswidrig eingestufte Beihilfe nun zurückfordern.

In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission Irland bereits zum Eintreiben von bis zu 13 Mrd. Euro von Apple verdonnert. Irland stellte sich bisher quer, die Brüsseler Behörde verweist den Fall daher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – das höchste EU-Gericht.

„Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager.

Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“

Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.

Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europa-Zentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission bereits den iPhone-Hersteller Apple wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit Irland zur Rekord-Rückzahlung von 13 Mrd. Euro verdonnert. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschaftssteuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken. Irland und Apple wehren sich gegen diese Entscheidung bereits vor Gericht.

(APA/dpa)

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